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K6-05

EU Berufskraftfahrer Fahrerlaubnis C und CE

Der Berufskraftfahrer im Güterverkehr ist für den Transport von Waren und Gütern aller Art zuständig. Um als Berufskraftfahrer im Güterverkehr tätig zu werden, ist es notwendig, die Fahrerlaubnis der Klassen C und CE zu erwerben. Diese Fahrerlaubnis berechtigt zum Führen von Lkw und Sattelzugmaschinen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 Tonnen. Die Ausbildung zum Berufskraftfahrer im Güterverkehr umfasst sowohl praktische als auch theoretische Kenntnisse. Im praktischen Teil lernen die angehenden Kraftfahrer den Umgang mit den Fahrzeugen und die Durchführung von Fahrmanövern. Darüber hinaus werden die Fahrsicherheit und der richtige Umgang mit der Ladung geübt. Im theoretischen Teil werden die angehenden Kraftfahrer unter anderem in den Bereichen Verkehrsrecht, Fahrphysik und Ladungssicherung geschult. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung und bestandener Prüfung können Berufskraftfahrer im Güterverkehr ihren Dienst in unterschiedlichen Bereichen aufnehmen, beispielsweise im Nahverkehr, im Fernverkehr oder im internationalen Verkehr. Sie sind dafür verantwortlich, den Fahrplan einzuhalten und die Ladung sicher an ihr Ziel zu bringen. Eine gute Ortskenntnis und ein sicheres Zeitmanagement sind daher wichtige Eigenschaften für Berufskraftfahrer im Güterverkehr.

Zugangsvoraussetzungen:

  • a) Mindestalter 21 Jahre,
  • b) Mindestalter 18 Jahre nach
  • aa) erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1958) in der jeweils geltenden Fassung,
  • bb) für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach
  • aaa) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / BerufskraftfahrerIn“,
  • bbb) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
  • ccc) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.


Die theoretische Ausbildung für den Erwerb der Fahrerlaubnis Klassen C und CE gliedert sich in*:

  • 6 Einheiten Grundwissen
  • 18 Einheiten Klassenspezifischer Unterricht
  • mit Vorbesitz Klasse B bis 2 Jahre

Die praktische Mindestausbildung

  • 45x Übung
  • 22x Überland
  • 14x Autobahn
  • 8x Nacht
Methode

Gruppe (max. 12 Personen)

Einheiten

161 UE á 45 Min

Zeitraum

12 Wochen

Preis

5.650,00 €

Abschluss

Fahrerlaubnis Klasse C/CE / Teilnahmebescheinigung

Förderung

Bildungsgutschein über Agentur für Arbeit / Jobcenter