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K6-10

Berufskraftfahrer Weiterbildung Bus BkrFQG “95”

Die Weiterbildung zum Berufskraftfahrer im Bereich Bus ist für alle Fahrer von Bussen und Omnibussen vorgeschrieben, die ihre Fahrerlaubnis der Klasse D oder DE erwerben oder bereits besitzen und ihren Beruf als Kraftfahrer ausüben. Die Weiterbildung umfasst 35 Stunden und ist laut BKrFQG (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz) alle fünf Jahre zu absolvieren.

Die Weiterbildung zum Berufskraftfahrer im Bus beinhaltet sowohl praktische als auch theoretische Kenntnisse. Im praktischen Teil werden die Fahrsicherheit und die Kenntnisse im Umgang mit den Fahrzeugen vertieft. Des Weiteren werden Manöver- und Fahrübungen durchgeführt, um die Fahrfähigkeiten zu verbessern. Im theoretischen Teil werden die Teilnehmer unter anderem in den Bereichen Verkehrsrecht, Fahrphysik und Ladungssicherung geschult.

Die Weiterbildung zum Berufskraftfahrer im Bus ist für alle Kraftfahrer verpflichtend, die ihren Beruf im Personenverkehr ausüben und ist Voraussetzung für die Verlängerung der Fahrerlaubnis. Sie dient dazu, die Fahrsicherheit und die Kenntnisse im Beruf zu verbessern und trägt somit zur Sicherheit im Straßenverkehr bei.

Zugangsvoraussetzung:  

  • Fahrer (m/w/d) im Personenverkehr, die die Schlüsselzahl 95 im Führerschein nachweisen müssen. Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE


Methode

Gruppe (max. 12 Personen)

Einheiten

Pro Modul 9,5 UE á 45 Min

Preis

110,00 €/ Modul (einzeln buchbar)
550,00 € /Wochenkurs (5 Module á 7 h = 47,5 UE

Abschluss

Eintrag der Teilnahme im Berufskraftfahrer-
qualifikationsregister (BQR) beim Kraftfahrbundesamt /  Teilnahmebescheinigung

Förderung

Bildungsgutschein über Agentur für Arbeit / Jobcenter