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K5-02

Fahrlehrerausbildung Klasse A

Die Fahrlehrerausbildung Klasse A baut auf der Fahrlehrerausbildung Klasse BE auf. Am Ende steht auch hier eine Prüfung, welche nach erfolgreichem Abschluss zum Ausbilden der Klasse A berechtigt. 

Die Ausbildung ist gesetzlich geregelt und richtet sich nach dem Fahrlehrergesetz (FahrlG).

Zugangsvoraussetzung: 

  • geistige und körperliche Eignung (ärztliches Gutachten)
  • persönliche Eignung
  • Fahrerlaubnis der Klasse A2 und mind. 2 Jahre Fahrpraxis
  • Fahrlehrererlaubnis Klasse BE oder zumindest angefangen


Methode

Gruppe (max. 6 Personen)

Einheiten

161 UE á 45 Min

Zeitraum

4 Wochen Theorie

Preis

2.813,00 €

Abschluss

Eintrag der Teilnahme im Berufskraftfahrer-
qualifikationsregister (BQR) beim Kraftfahrbundesamt /  Teilnahmebescheinigung

Förderung

Über Agentur für Arbeit, Rentenversicherung, Aufstiegs BAföG