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Berufsberatung

Berufsberatung ist ein wichtiger Aspekt im Arbeitsleben. Es geht darum, Menschen bei ihrer beruflichen Entwicklung zu erreichen und ihnen dabei zu helfen, ihre Ziele zu erreichen und ihr volles Potenzial zu steigern. Die Berufsberatung kann in verschiedenen Formen stattfinden, zum Beispiel durch Coaching, Mentoring, Schulungen oder auch durch Feedbackgespräche.

Coaching ist eine sehr beliebte Form der Berufsberatung. Ein Coach unterstützt den Klienten dabei, seine Stärken und Schwächen zu erkennen, Ziele zu setzen und eine Strategie zu entwickeln, um diese Ziele zu erreichen. Der Coach gibt auch regelmäßiges Feedback und hilft dem Klienten dabei, seine Fortschritte zu verfolgen.

Mentoring ist eine weitere Form der Berufsberatung, die oft von erfahrenen Fachleuten durchgeführt WIRD. Der Mentor hilft dem Mentee dabei, seine Karriereziele zu definieren und gibt ihm wertvolle Unterstützung und Unterstützung, um diese Ziele zu erreichen. Dabei geht es auch darum, das Netzwerk des Mentees zu erweitern und ihm dabei zu helfen, sich in der Branche zu etablieren.

Schulungen sind eine weitere Möglichkeit der Berufsbegleitung. Hierbei geht es um die Vermittlung von fachlichen Kenntnissen und Fähigkeiten, die notwendig sind, um im Beruf erfolgreich zu sein. Eine gezielte Weiterbildung kann dabei helfen, das eigene Fachwissen zu erweitern und sich den Anforderungen des Arbeitsmarktes anzupassen.

Feedbackgespräche sind ebenfalls Teil der Berufsberatung. Hier geht es darum, regelmäßig mit dem Vorgesetzten oder Kollegen über die eigene Arbeit zu sprechen und konstruktives Feedback zu erhalten. Dies kann dazu beitragen, die eigenen Fähigkeiten zu verbessern und die Leistung im Job zu steigern.

Insgesamt ist eine gute Berufsberatung wesentlich für eine erfolgreiche Karriere. Sie hilft dabei, die eigenen Stärken und Schwächen zu erkennen, Ziele zu setzen und eine Strategie zu entwickeln, um diese Ziele zu erreichen. Eine gezielte Weiterbildung und psychologisches Feedback sorgen dafür, dass man immer auf dem neuesten Stand bleibt und sich den Anforderungen des Arbeitsmarktes anpassen kann. So kann man erfolgreich im Beruf sein und seine Karriere gestalten.

§ 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III
Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen

Informationen zum Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
Förderung & Zuschüsse
Die BA Bildungsakademie GmbH ist über finanzielle Unterstützungen für Existenzgründer und Kleinunternehmen bestens informiert. Ein Vorteil, den Sie durch die Teilnahme an unseren Coachings haben, dass Sie unsere Förder- bzw. Förderinformationen für sich nutzen können.
AVGS – Aktivierungsgutschein/ Vermittlungsgutschein
Wenn Sie Arbeitslosengeld (ALG I oder ALGII) beziehen, können Sie für diese Coachings einen AVGS erhalten. Fragen Sie Ihren Arbeitsvermittler nach einem AVGS und lassen Sie uns damit beginnen.
Was ist ein Aktivierungsgutschein / ein Vermittlungsgutschein (AVGS)?
Mit diesem Gutschein kann eine zu 100% geförderte Einzelberatung durchgeführt werden. Dadurch können Sie eine Beratung für die Jobsuche bzw. Existenzgründung erhalten. Für Sie als Teilnehmer fallen keine Kosten an.
Wer bekommt einen AVGS-Gutschein?
Sie können einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein bekommen, wenn Sie arbeitslos gemeldet sind. Jedoch entscheidet Ihr Arbeitsvermittler darüber, ob Sie einen AVGS Gutschein erhalten.
Wie erhöhe ich die Chancen, einen AVGS Gutschein zu erhalten?
Jeder, der bei seiner zuständigen Agentur für Arbeit bzw. seinem zuständigen Jobcenter arbeitslos gemeldet ist, hat die Chance auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Dabei müssen drei Kriterien erfüllt sein. Dazu zählt, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld gegeben ist. Weiterhin muss der Antragsteller in den letzten drei Monaten vor Antragstellung mindestens sechs Wochen arbeitslos sein. Das dritte Kriterium ist, dass der Antragsteller noch nicht vermittelt sein darf.
Wo erhalte ich den Aktivierungsgutschein / Vermittlungsgutschein (AVGS)?
Sie müssen den Gutschein demzufolge bei Ihrem Arbeitsvermittler(in) beantragen. Entsprechend ist es bei ALG 1 die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter (ALG 2). Eine schriftliche Beantragung wird richtigerweise empfohlen. Dazu können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen. Wir helfen Ihnen zudem bei allen anderen Anliegen.

Sie haben weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns noch heute und wir beraten Sie gern!

K2 - Berufsberatung und -begleitung

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