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K5-01

Fahrlehrerausbildung Klasse BE

Wer andere im Führen von Fahrzeugen unterrichten möchte, muss in Deutschland selbst eine Ausbildung durchlaufen und an deren Ende mehrere Prüfungen ablegen. Eine sogenannte Fahrschullehrerausbildung ist unabdingbar, wenn Sie Fahrlehrer (auch Fahrschullehrer genannt) werden möchten. 

Die Ausbildung ist gesetzlich geregelt und richtet sich nach dem Fahrlehrergesetz (FahrlG).

Am Anfang der Fahrlehrerausbildung steht die Theorie. Der theoretische Teil der Ausbildung zum Fahrschullehrer dauert insgesamt neun Monate und wird durch ein 4-monatiges Praktikum in einer Ausbildungsfahrschule ergänzt. Während der theoretischen Ausbildung werden sie in den Fächern Recht, Technik, Fahrschulwesen und Pädagogik unterrichtet. In diesen Fächern legen sie auch eine schriftliche Prüfung ab. In der praktischen Ausbildung werden dann die Fahrübungen absolviert.

Nach erfolgreichem Abschluss des Fahrlehrerkurses muss man noch eine Prüfung ablegen, die aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil besteht.

Zugangsvoraussetzung: 

  • Mindestalter 21 Jahre
  • geistige und körperliche Eignung (ärztliches Gutachten)
  • persönliche Eignung
  • Mindestens Hauptschulabschluss und Berufsabschluss (oder gleichwertiger Abschluss - Abitur, Fachabitur)
  • Fahrerlaubnis der Klasse und mindestens drei Jahre Fahrpraxis


Methode

Gruppe (max. 6 Personen)

Einheiten
Theorie 1.300 UE á 45 Min in Vollzeit 8:00–14:30 Uhr
Lehrpraktikum 360 h
Zeitraum
39 Wochen Theorie
Preis
25.649,00 €
Abschluss

Fahrlehrer BE – Thüringer Landesverwaltungsamt - Fachkundeprüfung schriftlich & mündlich, fachpraktische Prüfung und eine Lehrprobe am Ende des Pflichtpraktikums

Förderung

Über Agentur für Arbeit, Rentenversicherung, Aufstiegs BAföG