K5-02
Fahrlehrerausbildung Klasse A
Die Fahrlehrerausbildung Klasse A baut auf der Fahrlehrerausbildung Klasse BE auf. Am Ende steht auch hier eine Prüfung, welche nach erfolgreichem Abschluss zum Ausbilden der Klasse A berechtigt.
Die Ausbildung ist gesetzlich geregelt und richtet sich nach dem Fahrlehrergesetz (FahrlG).
Zugangsvoraussetzung:
- geistige und körperliche Eignung (ärztliches Gutachten)
- persönliche Eignung
- Fahrerlaubnis der Klasse A2 und mind. 2 Jahre Fahrpraxis
- Fahrlehrererlaubnis Klasse BE oder zumindest angefangen
Erfurt / Sömmerda / Schloßvippach (08:00 Uhr- 15:30Uhr)
06.052024 - 07.06.2024
01.08.2024 - 30.08.2024
Fahrlehrerausbildung CE 08:00.Uhr- 15:30Uhr
05.08.2024 - 13.09.2024
Methode | Gruppe (max. 6 Personen) |
Einheiten | 161 UE á 45 Min |
Zeitraum | 4 Wochen Theorie |
Preis | 2.813,00 € |
Abschluss | Eintrag der Teilnahme im Berufskraftfahrer- |
Förderung | Über Agentur für Arbeit, Rentenversicherung, Aufstiegs BAföG |
MaßnahmeNr. | 093/114/23 |